Du bist...



 

Hier geht es zum vollständigen Beschluss der Landesversammlung

zu den Regeln der Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen

im Landesverband.








Für U18 (unter 18-Jährige):
Als minderjähriges Mitglied musst du selbst kein Führungszeugnis abgeben. Der Landesverband sorgt aber dafür, dass alle Erwachsenen, die mit dir zu tun haben (z. B. Gruppenleitungen oder Betreuende), ein sauberes erweitertes Führungszeugnis vorlegen. So soll sichergestellt werden, dass du in einem sicheren Umfeld unterwegs bist.

Kurz:

  • Du musst kein Führungszeugnis abgeben.

  • Erwachsene in deiner Umgebung werden überprüft.

  • Das soll dich schützen und Sicherheit geben.


Für Ü18 (ordentliche & Zweitmitglieder ab 18 und externe Erwachsene, die wiederholt Verantwortung übernehmen):

Sobald du 18 Jahre alt wirst, musst du ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) bei dem*r Landesmitgliederverwalter*in einreichen – innerhalb von 6 Monaten. Die Unterlagen zur kostenfreien Beantragung und Weiterleitung erhältst du von deiner Stammesführung oder Stammesmitgliederverwalter*in. Die Kontrolle des eFZ wird in die Mitgliederverwaltung eingetragen und gilt dann für alle Aktionen des BdP.
Alle 2,5 Jahre musst du ein neues eFZ einsenden. Ohne gültiges eFZ verlierst du dein Amt und darfst nicht mehr an Veranstaltungen mit Minderjährigen teilnehmen. Bei Verweigerung droht sogar der Vereinsausschluss. Dies gilt auch für Erwachsene, die wiederholt an Aktionen teilnehmen (z.B. Eltern die bei Gruppenstunden aushelfen).

Kurz:

  • Unterlagen zur eFZ-Beantragung von Stammesführung anfordern.

  • eFZ innerhalb von 6 Monaten nach 18. Geburtstag einreichen.

  • Danach alle 2,5 Jahre ein neues.

  • Ohne eFZ: Ausschluss von Ämtern & Veranstaltungen mit U18.

  • Verweigerung kann zum Ausschluss führen.


Für Stammesführung:
Ihr seid verantwortlich für die Fristenkontrolle und die Organisation rund ums eFZ eurer Mitglieder. Das heißt: Unterlagen aus der Mitgliederverwaltung dem Mitglied bereitstellen, rechtzeitig erinnern, ggf. melden, wenn was fehlt. Bei Stammesaktionen mit Minderjährigen müsst ihr auch kontrollieren, dass von allen volljährigen Teilnehmenden der eFZ-Eintrag in der Mitgliederverwaltung nicht älter als 2,5 Jahre ist.

Kurz:

  • Zuständig für Fristenkontrolle im Stamm.

  • Mitglieder an Einreichung erinnern & unterstützen.

  • Bei Aktionen: eFZ-Status aller Ü18 mit U18-Kontakt prüfen.


Für Aktionsleitung:

Wenn du eine Aktion planst, bei der auch minderjährige Mitglieder dabei sind, musst du sicherstellen, dass von allen volljährigen Teamenden ein aktuelles, eintragsfreies eFZ eingesehen wurde. Der Landesvorstand stellt dir Mittel zur einfachen Kontrolle zur Verfügung. Momentan bedeutet dies, dass du eine Liste der Teilnehmenden an den Vorstand schickst und dieser dir eine Antwort schickt (landesvorstand@sachsen.pfadfinden.de). Ohne gültiges eFZ dürfen Erwachsene nicht mitmachen.

Kurz:

  • Prüfen, ob alle Ü18 mit U18-Kontakt einen gültigen eFZ-Status in der MV haben.

  • Keine Teilnahme ohne gültiges eFZ.

  • Hilfsmittel zur Kontrolle kommen vom Landesvorstand 


Für den Landesvorstand:
Ihr tragt die Gesamtverantwortung: für die Einsichtnahme, Datenschutz, Nachverfolgung der Fristen, die Umsetzung der Regelung auf Landesebene – inklusive Einleitung von Konsequenzen bei Verstößen. Ihr könnt Aufgaben delegieren (z. B. Einsichtnahme), seid aber rechenschaftspflichtig. Auch für Nicht-Mitglieder mit Aufsichtspflichten seid ihr zuständig.

Kurz:

  • Gesamtverantwortung für Umsetzung & Kontrolle.

  • Einsichtnahme & Datenschutz gewährleisten.

  • Konsequenzen bei Verstößen umsetzen.

  • Zuständig auch für Nicht-Mitglieder mit Aufsichtspflicht.

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