Für U18 (unter 18-Jährige): |
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Für Ü18 (ordentliche & Zweitmitglieder ab 18 und externe Erwachsene, die wiederholt Verantwortung übernehmen):Sobald du 18 Jahre alt wirst, musst du ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) bei dem*r Landesmitgliederverwalter*in einreichen – innerhalb von 6 Monaten. Die Unterlagen zur kostenfreien Beantragung und Weiterleitung erhältst du von deiner Stammesführung oder Stammesmitgliederverwalter*in. Die Kontrolle des eFZ wird in die Mitgliederverwaltung eingetragen und gilt dann für alle Aktionen des BdP. |
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Für Stammesführung: |
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Für Aktionsleitung:Wenn du eine Aktion planst, bei der auch minderjährige Mitglieder dabei sind, musst du sicherstellen, dass von allen volljährigen Teamenden ein aktuelles, eintragsfreies eFZ eingesehen wurde. Der Landesvorstand stellt dir Mittel zur einfachen Kontrolle zur Verfügung. Momentan bedeutet dies, dass du eine Liste der Teilnehmenden an den Vorstand schickst und dieser dir eine Antwort schickt (landesvorstand@sachsen.pfadfinden.de). Ohne gültiges eFZ dürfen Erwachsene nicht mitmachen.Kurz:
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Für den Landesvorstand: |
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