erweiterterte Führungszeugnisseerweiterterte Führungszeugnisseerweiterterte Führungszeugnisse
spätestens
Danach musst du alle
abgeben
Stammesleitung
Unterlagen bereithalten,
alle
ein gültiges eFZ haben, wenn Minderjährige dabei sind
alle
haben
ein gültiges eFZ
Als minderjähriges Mitglied musst du selbst kein Führungszeugnis abgeben. Der Landesverband sorgt aber dafür, dass alle Erwachsenen, die mit dir zu tun haben (z. B. Gruppenleitungen oder Betreuende), ein sauberes erweitertes Führungszeugnis vorlegen. So soll sichergestellt werden, dass du in einem sicheren Umfeld unterwegs bist. Kurz:
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Anker |
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innerhalb von 6 Monaten. |
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Die Unterlagen zur kostenfreien Beantragung und Weiterleitung erhältst du von deiner Stammesführung oder Stammesmitgliederverwalter*in. Die Kontrolle des eFZ wird in die Mitgliederverwaltung eingetragen und gilt dann für alle Aktionen des BdP. |
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einsenden. Ohne gültiges eFZ verlierst du dein Amt und darfst nicht mehr an Veranstaltungen mit Minderjährigen teilnehmen. Bei Verweigerung droht sogar der Vereinsausschluss. Dies gilt auch für Erwachsene, die wiederholt an Aktionen teilnehmen (z.B. Eltern die bei Gruppenstunden aushelfen).Kurz:
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Anker |
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Stammesführung: |
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ggf. melden, wenn was fehlt. Bei Stammesaktionen mit Minderjährigen müsst ihr auch kontrollieren, dass |
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von allen volljährigen Teilnehmenden |
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der eFZ-Eintrag in der Mitgliederverwaltung nicht älter als 2,5 Jahre ist.Kurz:
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von allen volljährigen Teamenden ein aktuelles, eintragsfreies eFZ |
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eingesehen wurde. Der Landesvorstand stellt dir Mittel zur einfachen Kontrolle zur Verfügung. Momentan bedeutet dies, dass du eine Liste der Teilnehmenden an den Vorstand schickst und dieser dir eine Antwort schickt (landesvorstand@sachsen.pfadfinden.de). Ohne gültiges eFZ dürfen Erwachsene nicht mitmachen.Kurz:
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Anker |
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