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- Die Stammesführung lädt die Unterlagen zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses aus der Mitgliederverwaltung herunter und lässt die zweiseitige PDF dem Mitglied zukommen.
(Rechtsklick aufs Mitglied > Antragsunterlagen SGB VIII Führungszeugnis) - Das Mitglied beantragt mit Seite 1 der PDF kostenfrei ein erweitertes Führungszeugnis bei der Gemeindeverwaltung.
- Das Bundesamt für Justiz sendet das Führungszeugnis ans Mitglied.
- Das Mitglied schickt das eFZ zusammen mit dem unterschriebenen Begleitschreiben (Seite 2 der PDF) per mit der Deutschen Post an die*den Landesmitgliederverwalter*in. Die Anschrift ist auf dem Begleitschreiben zur Verwendung in einem Fensterumschlag vorgedruckt.
- Das Zeugnis wird von dem*r Landesmitgliederverwalter*in geprüft und das Fehlen von relevanten Eintragungen in der Mitgliederverwaltung vermerkt. Andernfalls wird der Landesvorstand informiert.
- Abschließend wird das Führungszeugnis vernichtet.
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