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Führungszeugnisse

Als ein weiterer Baustein des umfangreichen Schutzkonzepts des BdPs müssen seit Anfang 2021 alle volljährigen Mitglieder der Teams von Präsenz-Veranstaltungen auf Bundesebene, bei denen minderjährige Teilnehmende zur Zielgruppe gehören, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) im Sinne des §72a SGB VIII vorlegen. Dabei ist irrelevant, ob man selbst direkten Kontakt zu den Teilnehmer*innen haben wird oder nicht. Es ist auch möglich, dass der Freistaat Sachsen oder einzelne Kommunen zukünftig das Einfordern eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen. Davon unabhängig haben manche Stämme dies bereits für ihre volljährigen Führungskräfte vereinbart.

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  1. Unterlagen zur Beantragung eines kostenfreien erweiterten Führungszeugnisses aus der Mitgliederverwaltung herunterladen
    (Rechtsklick aufs Mitglied > Antragsunterlagen SGB VIII Führungszeugnis)
  2. Mitglied beantragt eFZ bei der Gemeindeverwaltung und sendet es samt Begleitschreiben per Post an die*den Landesmitgliederverwalter*in
  3. Zeugnis wird geprüft und das Fehlen von relevanten Eintragungen in der Mitgliederverwaltung vermerkt
  4. Einsichtnahme des Führungszeugnisses gilt für alle Aktivitäten im BdP und kann von allen Ebenen eingesehen werden
  5. Nach 5 Jahren muss bei Bedarf ein neues erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, Abfrage über Report möglich

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