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Beitritt in den BdP
- Aktuelle Version des Aufnahmeantrages verwenden
https://meinbdp.de/display/BUND/Aufnahmeantrag - Antrag vollständig und gut lesbar ausfüllen, idealerweise am Rechner
- Formular einmal ausdrucken und unterschreiben
(Unterschrift des Neumitgliedes und ggf. aller Erziehungsberechtigten ist erforderlich) - Aufnahmeantrag an die Stammesführung übergeben
- Inhaltliche und formale Prüfung des Aufnahmeantrages durch die Stammesführung
(es muss erkennbar sein, wer für die Stammesführung unterschrieben hat) - Anlegen des neuen Mitgliedes in der Datenbank durch den*die Stammesmitgliederverwalter*in
(inklusive Eintragen der Begründung und Stellungnahme bei Volljährigen) - Zeitnahe Weitergabe des Antrages an den Landesvorstand
Derzeit zuständig: Jakob Rudolph (Jha-Jha) (Anschrift siehe Report „Landesadressbuch“)
- Bearbeitung des Aufnahmeantrages durch den Landesvorstand
- Weitergabe an die*den Landesmitgliederverwalter*in
- Freischaltung des Datensatzes des neuen BdP-Mitgliedes
(bei volljährigen Antragsteller*innen erfolgt die Aktivierung einmal im Monat durch das Bundesamt) - Rücksendung von zwei Kopien des vollständig bearbeiteten Antragsformulars an den*die Stammesmitgliederverwalter*in
- Abheften einer Antragskopie in den Stammesunterlagen
- Übergabe einer Antragskopie mit weiteren Infos zur Beitragszahlung etc. vom Stamm an das neue Mitglied
- Zusendung des Mitgliedsausweises vom Bundesamt an das Mitglied (einmal im Quartal)
Aufnahmeprozess über Webformular
Hinweis |
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Wird derzeit von den Stämmen Fennek und LEO getestet. Allgemeine Verfügbarkeit etwa ab Mai 2024. Aufnahmeanträge in Papierform dürfen vom Stamm nicht ins Webformular übertragen werden, sondern müssen nach dem herkömmlichen Verfahren bearbeitet werden! |
- Stamm übergibt Infos zur Mitgliedschaft inklusive Zugangslink (später auch über Stammessuche auf pfadfinden.de)
- Volljähriges Neumitglied bzw. Eltern füllen Webformular aus
- Volljähriges Neumitglied bzw. Eltern bestätigen ihre E-Mail-Adresse
- Antragstellende können jederzeit Status des Antrages über Link in E-Mail zur Bestätigung der E-Mail-Adresse einsehen
- Stammesführer*in wird per E-Mail über digitalen Aufnahmeantrag informiert
- Stammesführer*in genehmigt/lehnt ab im Aufnahmetool, bei Volljährigen inklusive Stellungnahme
- Stammesführer*in weist gegebenenfalls eine spezielle Beitragsart zu (z.B. Geschwisterbeitrag)
- Landesmitgliederverwalter*in wird per E-Mail über digitalen Aufnahmeantrag informiert
- Landesvorstand genehmigt/lehnt ab, bei Volljährigen inklusive Stellungnahme
- Datensatz erscheint in der Mitgliederverwaltung
(bei volljährigen Antragsteller*innen erfolgt noch die Aktivierung einmal im Monat durch das Bundesamt) - Gegebenenfalls Korrektur von Fehlern in Adresse etc. durch Mitgliederverwalter*innen
- Zusendung des Mitgliedsausweises vom Bundesamt an das Mitglied (einmal im Quartal)
Mitgliedsart
Standard ist eine sogenannte ordentliche Mitgliedschaft im BdP. Sie ist für alle Menschen gedacht, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen wollen, egal ob wöchentlich beim Gruppentreffen oder nur hin und wieder zum Beispiel auf einem Landeslager.
Die fördernde Mitgliedschaft ist für jene gedacht, die den BdP ausschließlich finanziell und/oder ideell unterstützen möchten. Fördernde Mitglieder haben entsprechend der Bundessatzung weniger Rechte als ordentliche Mitglieder. Dies bedeutet konkret, dass sie an Versammlungen nur mit beratender Stimme teilnehmen können (sie haben kein aktives Wahlrecht) und dass sie nicht am aktiven Leben des Vereins teilnehmen und somit auch keinen Anspruch auf diesbezügliche Leistungen des Vereins haben. Fördernde Mitglieder haben keinen Versicherungsschutz und bekommen kein Mitgliedermagazin nach Hause geschickt. Sie können an Aktionen nur zeitweise als Gäste teilnehmen, ähnlich wie Eltern.
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