Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  1. Aktuelle Version des Aufnahmeantrages verwenden
    https://meinbdp.de/display/BUND/Aufnahmeantrag
  2. Antrag vollständig und gut lesbar ausfüllen, idealerweise am Rechner
  3. Formular einmal ausdrucken und unterschreiben
    (Unterschrift des Neumitgliedes und ggf. aller Erziehungsberechtigten ist erforderlich)
  4. Aufnahmeantrag an die Stammesführung übergeben

  5. Inhaltliche und formale Prüfung des Aufnahmeantrages durch die Stammesführung
    (es muss erkennbar sein, wer für die Stammesführung unterschrieben hat)
  6. Anlegen des neuen Mitgliedes in der Datenbank durch den*die Stammesmitgliederverwalter*in
    (inklusive Eintragen der Begründung und Stellungnahme bei Volljährigen)
  7. Zeitnahe Weitergabe des Antrages an den Landesvorstand
    Derzeit zuständig: Jakob Rudolph (Jha-Jha) (Anschrift siehe Report „Landesadressbuch“)

  8. Bearbeitung des Aufnahmeantrages durch den Landesvorstand
  9. Weitergabe an die*den Landesmitgliederverwalter*in

  10. Freischaltung des Datensatzes des neuen BdP-Mitgliedes
    (bei volljährigen Antragsteller*innen erfolgt die Aktivierung einmal im Monat durch das Bundesamt)
  11. Rücksendung von zwei Kopien des vollständig bearbeiteten Antragsformulars an den*die Stammesmitgliederverwalter*in

  12. Abheften einer Antragskopie in den Stammesunterlagen
  13. Übergabe einer Antragskopie mit weiteren Infos zur Beitragszahlung etc. vom Stamm an das neue Mitglied

  14. Zusendung des Mitgliedsausweises vom Bundesamt an das Mitglied (einmal im Quartal)

Mitgliedsart

Standard ist eine sogenannte ordentliche Mitgliedschaft im BdP. Sie ist für alle Menschen gedacht, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen wollen, egal ob wöchentlich beim Gruppentreffen oder nur hin und wieder zum Beispiel auf einem Landeslager.
Die fördernde Mitgliedschaft ist für jene gedacht, die den BdP ausschließlich finanziell und/oder ideell unterstützen möchten. Fördernde Mitglieder haben entsprechend der Bundessatzung weniger Rechte als ordentliche Mitglieder. Dies bedeutet konkret, dass sie an Versammlungen nur mit beratender Stimme teilnehmen können (sie haben kein aktives Wahlrecht) und dass sie nicht am aktiven Leben des Vereins teilnehmen und somit auch keinen Anspruch auf diesbezügliche Leistungen des Vereins haben. Fördernde Mitglieder haben keinen Versicherungsschutz und bekommen kein Mitgliedermagazin nach Hause geschickt. Sie können an Aktionen nur zeitweise als Gäste teilnehmen, ähnlich wie Eltern.

Wie bei allen Änderungen, die sich auf die Beitragszahlung auswirken, ist ein Wechsel der Mitgliedsart immer nur zum 1.1. möglich. Die Zuordnung einer weiteren Mitgliedstätigkeit und des neuen Beitragssatzes wird im Januar in die Mitgliederverwaltung eingetragen. Beim Wechsel von fördernder zu ordentlicher Mitgliedschaft ist ein neuer Aufnahmeantrag notwendig. Für eine Änderung von ordentlicher zu fördernder Mitgliedschaft reicht eine E-Mail des Mitgliedes, deren Ausdruck von dem*r Stammesmitgliederverwalter*in archiviert wird. Wollen Personen förderndes Mitglied werden, die jünger als 26 Jahre sind, muss auch der Landesvorstand zustimmen.

BdP-Mitglieder können neben ihrer Hauptgruppe in weiteren Stämmen Zweitmitglied werden. Beispielsweise könnte ein Mitglied nach einem Umzug mit Stammeswechsel seinem alten Stamm verbunden bleiben wollen. Diese Form der Mitgliedschaft ist rein ideell und in der Regel kostenfrei. Mit ihr sind keinerlei satzungsmäßige Rechte verbunden und sie ist andererseits auch nicht Voraussetzung um ein Amt in einem anderen Stamm wahrnehmen zu können.

Übernehmen Menschen (z.B. Eltern) eine Aufgabe im Stamm, die hierfür nicht extra BdP-Mitglied werden möchten, werden sie mit der Mitgliedsart Kein Mitglied in der Mitgliederverwaltung angelegt. Der Wechsel zu einer ordentlichen oder fördernden BdP-Mitgliedschaft ist mit dem entsprechenden Aufnahmeantrag jederzeit möglich.


Info
titleWeitere Infos

Geschlechtseintrag

Es kann frei gewählt werden, ob als Geschlecht männlich, weiblich oder divers vermerkt werden soll. Außerdem kann das Mitglied den Geschlechtseintrag bei Bedarf später ändern lassen. Der*Die Stammesmitgliederverwalterin heftet die E-Mail bzw. den Brief mit der Änderungsanfrage dann einfach zur Aufnahmeantragskopie. Siehe auch: Namensänderung

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