Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  1. Die Stammesführung lädt die Unterlagen zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses aus der Mitgliederverwaltung herunter und lässt die zweiseitige PDF dem Mitglied zukommen.
    (Rechtsklick aufs Mitglied > Antragsunterlagen SGB VIII Führungszeugnis)
  2. Das Mitglied beantragt mit Seite 1 der PDF kostenfrei ein erweitertes Führungszeugnis bei der Gemeindeverwaltung.
  3. Das Bundesamt für Justiz sendet das Führungszeugnis ans Mitglied.
  4. Das Mitglied schickt das eFZ zusammen mit dem unterschriebenen Begleitschreiben (Seite 2 der PDF) per mit der Deutschen Post an die*den Landesmitgliederverwalter*in. Die Anschrift ist auf dem Begleitschreiben zur Verwendung in einem Fensterumschlag vorgedruckt.
  5. Das Zeugnis wird von dem*r Landesmitgliederverwalter*in geprüft und das Fehlen von relevanten Eintragungen in der Mitgliederverwaltung vermerkt. Andernfalls wird der Landesvorstand informiert.
  6. Abschließend wird das Führungszeugnis vernichtet.

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