Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Als ein weiterer Baustein des umfangreichen Schutzkonzepts des BdPBdPs müssen seit Anfang 2021 alle volljährigen Mitglieder der Teams von Präsenz-Veranstaltungen auf Bundesebene, bei denen minderjährige Teilnehmende zur Zielgruppe gehören, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) im Sinne des §72a SGB VIII vorlegen. Dabei ist irrelevant, ob man selbst direkten Kontakt zu den Teilnehmer*innen haben wird oder nicht. Es ist auch möglich, dass der Freistaat Sachsen oder einzelne Kommunen zukünftig das Einfordern eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen. Davon unabhängig haben manche Stämme dies bereits für ihre volljährigen Führungskräfte vereinbart.

...

  1. Unterlagen zur Beantragung eines kostenfreien erweiterten Führungszeugnisses aus der Mitgliederverwaltung herunterladen
  2. Mitglied beantragt eFZ bei der Gemeindeverwaltung und sendet es samt Begleitschreiben per Post an die*den Landesmitgliederverwalter*in
  3. Zeugnis wird geprüft und das Fehlen von relevanten Eintragungen in der Mitgliederverwaltung vermerkt
  4. Einsichtnahme des Führungszeugnisses gilt für alle Aktivitäten im BdP und kann von allen Ebenen eingesehen werden
  5. Nach 5 Jahren muss bei Bedarf ein neues erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, Abfrage über Report möglich

Die Bescheinigung darüber, dass ein Führungszeugnis vorgelegt wurde, könnt ihr auch als PDF aus der MV herunterladen und an Personen weitergeben, die diese Info benötigen, aber selbst keinen Zugriff auf die Daten des Mitgliedes haben – z.B. Kursleitungen. Die Echtheit dieser Bescheinigung kann online überprüft werden.


Info
titleWeitere Infos

Anleitung Führungszeugnisse dokumentieren

Beendigung der Mitgliedschaft

...