Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Bevor ihr neue Stammesführungsposten in die Mitgliederverwaltung eintragen und bestehende beenden könnt, muss eine satzungsgemäße Wahl stattgefunden haben und entsprechend protokolliert sein. Schickt euer Protokoll zur Abklärung am besten schon vorher an den*die Landesmitgliederverwalter*in. Hierfür braucht es auch noch nicht schön gestaltet und unterschrieben zu sein. Einmal eingepflegte Tätigkeiten können grundsätzlich nur zwei Tage lang von uns wieder entfernt werden.
Über die zugeordneten Tätigkeiten erhalten die Stammesführungsmitglieder (Stammesführer*innen, Stellvertretende Stammesführer*innen, Stammesschatzmeister*in) auch ihren Lesezugriff auf die Mitglieder- und Gruppierungsdaten des eigenen Stammes.

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