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Anleitungen Gruppierungsdaten verwalten, Auswertungen/Reports ausführen |
Stammesführungsämter
Bevor ihr neue Stammesführungsposten in die Mitgliederverwaltung eintragen und bestehende beenden könnt, muss eine satzungsgemäße Wahl stattgefunden haben und entsprechend protokolliert sein. Schickt euer Protokoll zur Klärung am besten schon vorher an den*die Landesmitgliederverwalter*in. Hierfür braucht es auch noch nicht schön gestaltet und unterschrieben zu sein. Einmal eingepflegte Tätigkeiten können grundsätzlich nur zwei Tage lang von uns wieder entfernt werden.
Info | ||
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Anleitungen Tätigkeiten verwalten, Liste aller Tätigkeiten |
Kleingruppen und neue Tätigkeiten
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