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Schlüssel

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Antragsteller*innen, die bereits mindestens 18 Jahre alt sind, müssen kurz begründen, warum sie einem Jugendverband beitreten möchten. In diesem Zusammenhang sollten auch (frühere) Mitgliedschaften in anderen Jugendverbänden mit angegeben werden.
Die Stammesführung und der Landesvorstand sind ebenfalls zu einer entsprechenden Stellungnahme auf dem Antrag aufgefordert. Hierbei geht es weniger darum, die Freude über das neue Mitglied auszudrücken, sondern es wird ein weitergehendes Engagement der*s Antragstellerin*s als die reine Mitgliedschaft und die Teilnahme an Aktionen erwartet.
Die geplante Übernahme eines Amtes oder die Beteiligung bei der Organisation von Veranstaltungen sind als Begründung also völlig ausreichend. Hingegen geht es überhaupt nicht darum zu begründen, warum man bestimmte Stammesämter mit volljährigen Personen besetzen möchte.

Wiedereintritt

Will eine Person, die schon einmal Mitglied im BdP war, wieder beitreten, muss sie ebenfalls einen neuen Aufnahmeantrag ausfüllen und den kompletten Aufnahmeprozess durchlaufen. Auf ihrem Antrag gibt sie mit an, welchem Stamm und ggf. Landesverband sie bereits angehörte. Vom Stamm wird in diesem Fall zunächst kein neuer Datensatz in der Mitgliederverwaltung angelegt. Existiert der alte Datensatz noch, wird dieser abschließend vom Bundesamt reaktiviert und um eine weitere Mitgliedschaft ergänzt.

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