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Beitritt in den BdP
Aufnahmeprozess mit Papierformular
- Aktuelle Version des Aufnahmeantrages verwenden
https://meinbdp.de/display/BUND/Aufnahmeantrag - Antrag vollständig und gut lesbar ausfüllen, idealerweise am Rechner
- Formular einmal ausdrucken und unterschreiben
(Unterschrift des Neumitgliedes und ggf. aller Erziehungsberechtigten ist erforderlich) - Aufnahmeantrag an die Stammesführung übergeben
- Inhaltliche und formale Prüfung des Aufnahmeantrages durch die Stammesführung
(es muss erkennbar sein, wer für die Stammesführung unterschrieben hat) - Anlegen des neuen Mitgliedes in der Datenbank durch den*die Stammesmitgliederverwalter*in
(inklusive Eintragen der Begründung und Stellungnahme bei Volljährigen) - Zeitnahe Weitergabe des Antrages an den Landesvorstand
Derzeit zuständig: Jakob Rudolph (Jha-Jha) (Anschrift siehe Report „Landesadressbuch“) - Bearbeitung des Aufnahmeantrages durch den Landesvorstand
- Weitergabe an die*den Landesmitgliederverwalter*in
- Freischaltung des Datensatzes des neuen BdP-Mitgliedes
(bei volljährigen Antragsteller*innen erfolgt die Aktivierung einmal im Monat durch das Bundesamt) - Rücksendung von zwei Kopien des vollständig bearbeiteten Antragsformulars an den*die Stammesmitgliederverwalter*in
- Abheften einer Antragskopie in den Stammesunterlagen
- Übergabe einer Antragskopie mit weiteren Infos zur Beitragszahlung etc. vom Stamm an das neue Mitglied
- Zusendung des Mitgliedsausweises vom Bundesamt an das Mitglied (einmal im Quartal)
Aufnahmeprozess über Webformular
Hinweis | ||
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Wird derzeit von den Stämmen Fennek und LEO getestet. Allgemeine Verfügbarkeit etwa ab Mai 2024. Aufnahmeanträge in Papierform dürfen vom Stamm nicht ins Webformular übertragen werden, sondern müssen nach dem herkömmlichen Verfahren bearbeitet werden! |
- Stamm übergibt Infos zur Mitgliedschaft inklusive Zugangslink (später auch über Stammessuche auf pfadfinden.de)
- Volljähriges Neumitglied bzw. Eltern füllen Webformular aus
- Volljähriges Neumitglied bzw. Eltern bestätigen ihre E-Mail-Adresse
- Antragstellende können jederzeit Status des Antrages über Link in E-Mail zur Bestätigung der E-Mail-Adresse einsehen
- Stammesführer*in wird per E-Mail über digitalen Aufnahmeantrag informiert
- Stammesführer*in genehmigt/lehnt ab im Aufnahmetool, bei Volljährigen inklusive Stellungnahme
- Stammesführer*in weist gegebenenfalls eine spezielle Beitragsart zu (z.B. Geschwisterbeitrag)
- Landesmitgliederverwalter*in wird per E-Mail über digitalen Aufnahmeantrag informiert
- Landesvorstand genehmigt/lehnt ab, bei Volljährigen inklusive Stellungnahme
- Datensatz erscheint in der Mitgliederverwaltung
(bei volljährigen Antragsteller*innen erfolgt noch die Aktivierung einmal im Monat durch das Bundesamt) - Gegebenenfalls Korrektur von Fehlern in Adresse etc. durch Mitgliederverwalter*innen
- Zusendung des Mitgliedsausweises vom Bundesamt an das Mitglied (einmal im Quartal)
Info | ||
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Anleitung Digitaler Aufnahmeantrag |
Mitgliedsart
Standard ist eine sogenannte ordentliche Mitgliedschaft im BdP. Sie ist für alle Menschen gedacht, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen wollen, egal ob wöchentlich beim Gruppentreffen oder nur hin und wieder zum Beispiel auf einem Landeslager.
Die fördernde Mitgliedschaft ist für jene gedacht, die den BdP ausschließlich finanziell und/oder ideell unterstützen möchten. Fördernde Mitglieder haben entsprechend der Bundessatzung weniger Rechte als ordentliche Mitglieder. Dies bedeutet konkret, dass sie an Versammlungen nur mit beratender Stimme teilnehmen können (sie haben kein aktives Wahlrecht) und dass sie nicht am aktiven Leben des Vereins teilnehmen und somit auch keinen Anspruch auf diesbezügliche Leistungen des Vereins haben. Fördernde Mitglieder haben keinen Versicherungsschutz und bekommen kein Mitgliedermagazin nach Hause geschickt. Sie können an Aktionen nur zeitweise als Gäste teilnehmen, ähnlich wie Eltern.
Wie bei allen Änderungen, die sich auf die Beitragszahlung auswirken, ist ein Wechsel der Mitgliedsart immer nur zum 1.1. möglich. Die Zuordnung einer weiteren Mitgliedstätigkeit und des neuen Beitragssatzes wird im Januar in die Mitgliederverwaltung eingetragen. Beim Wechsel von fördernder zu ordentlicher Mitgliedschaft ist ein neuer Aufnahmeantrag notwendig. Für eine Änderung von ordentlicher zu fördernder Mitgliedschaft reicht eine E-Mail des Mitgliedes, deren Ausdruck von dem*r Stammesmitgliederverwalter*in archiviert wird. Wollen Personen förderndes Mitglied werden, die jünger als 26 Jahre sind, muss auch der Landesvorstand zustimmen.
BdP-Mitglieder können neben ihrer Hauptgruppe in weiteren Stämmen Zweitmitglied werden. Beispielsweise könnte ein Mitglied nach einem Umzug mit Stammeswechsel seinem alten Stamm verbunden bleiben wollen. Diese Form der Mitgliedschaft ist rein ideell und in der Regel kostenfrei. Mit ihr sind keinerlei satzungsmäßige Rechte verbunden und sie ist andererseits auch nicht Voraussetzung um ein Amt in einem anderen Stamm wahrnehmen zu können.
Übernehmen Menschen (z.B. Eltern) eine Aufgabe im Stamm, die hierfür nicht extra BdP-Mitglied werden möchten, werden sie mit der Mitgliedsart Kein Mitglied in der Mitgliederverwaltung angelegt. Der Wechsel zu einer ordentlichen oder fördernden BdP-Mitgliedschaft ist mit dem entsprechenden Aufnahmeantrag jederzeit möglich.
Info | ||
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Geschlechtseintrag
Es kann frei gewählt werden, ob als Geschlecht männlich, weiblich oder divers vermerkt werden soll. Außerdem kann das Mitglied den Geschlechtseintrag bei Bedarf später ändern lassen. Der*Die Stammesmitgliederverwalterin heftet die E-Mail bzw. den Brief mit der Änderungsanfrage dann einfach zur Aufnahmeantragskopie. Siehe auch: Namensänderung
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Alle Amtsträger*innen im Landesverband Sachsen sollen sich im Rahmen ihres Amtsantritts zum Verhaltenskodex des sächsischen Arbeitskreises Intakt bekennen und diesen unterschreiben. Bevor volljährige Personen in unseren Landesverband eintreten können, müssen diese ebenfalls den Kodex unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann in der Mitgliederverwaltung mit der Tätigkeit „intakt-Kodex“ dokumentiert werden, jeweils in der Gruppierung, in der auch das Amt ausgeübt wird.
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