Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Bereich


Spalte

Inhalte

Inhalt
maxLevel2
indent16px
excludeInhalte


Spalte
width200px


Panel
titleWeiterführende Links

» Webdatenbank

» Ausführliche Hilfe

» Mitgliederservice

» Satzung und Ordnungen



Beitritt in den BdP

Aufnahmeprozess mit Papierformular

  1. Aktuelle Version des Aufnahmeantrages verwenden
    https://meinbdp.de/display/BUND/Aufnahmeantrag
  2. Antrag vollständig und gut lesbar ausfüllen, idealerweise am Rechner
  3. Formular einmal ausdrucken und unterschreiben
    (Unterschrift des Neumitgliedes und ggf. aller Erziehungsberechtigten ist erforderlich)
  4. Aufnahmeantrag an die Stammesführung übergeben

  5. Inhaltliche und formale Prüfung des Aufnahmeantrages durch die Stammesführung
    (es muss erkennbar sein, wer für die Stammesführung unterschrieben hat)
  6. Anlegen des neuen Mitgliedes in der Datenbank durch den*die Stammesmitgliederverwalter*in
    (inklusive Eintragen der Begründung und Stellungnahme bei Volljährigen)
  7. Zeitnahe Weitergabe des Antrages an den Landesvorstand
    Derzeit zuständig: Jakob Rudolph (Jha-Jha) (Anschrift siehe Report „Landesadressbuch“)

  8. Bearbeitung des Aufnahmeantrages durch den Landesvorstand
  9. Weitergabe an die*den Landesmitgliederverwalter*in

  10. Freischaltung des Datensatzes des neuen BdP-Mitgliedes
    (bei volljährigen Antragsteller*innen erfolgt die Aktivierung einmal im Monat durch das Bundesamt)
  11. Rücksendung von zwei Kopien des vollständig bearbeiteten Antragsformulars an den*die Stammesmitgliederverwalter*in

  12. Abheften einer Antragskopie in den StammesunterlagenÜbergabe einer Antragskopie mit weiteren Infos zur Beitragszahlung etc. vom Stamm an das neue Mitglied
    Zusendung des Mitgliedsausweises vom Bundesamt an das Mitglied (einmal im Quartal)Stammesunterlagen
  13. Übergabe einer Antragskopie mit weiteren Infos zur Beitragszahlung etc. vom Stamm an das neue Mitglied

  14. Zusendung des Mitgliedsausweises vom Bundesamt an das Mitglied (einmal im Quartal)

Aufnahmeprozess über Webformular

Hinweis
titleTestphase

Wird derzeit von den Stämmen Fennek und LEO getestet. Allgemeine Verfügbarkeit etwa ab Mai 2024.

Aufnahmeanträge in Papierform dürfen vom Stamm nicht ins Webformular übertragen werden, sondern müssen nach dem herkömmlichen Verfahren bearbeitet werden!

  1. Stamm übergibt Infos zur Mitgliedschaft inklusive Zugangslink (später auch über Stammessuche auf pfadfinden.de)
  2. Volljähriges Neumitglied bzw. Eltern füllen Webformular aus
  3. Volljähriges Neumitglied bzw. Eltern bestätigen ihre E-Mail-Adresse
  4. Antragstellende können jederzeit Status des Antrages über Link in E-Mail zur Bestätigung der E-Mail-Adresse einsehen

  5. Stammesführer*in wird per E-Mail über digitalen Aufnahmeantrag informiert
  6. Stammesführer*in genehmigt/lehnt ab im Aufnahmetool, bei Volljährigen inklusive Stellungnahme
  7. Stammesführer*in weist gegebenenfalls eine spezielle Beitragsart zu (z.B. Geschwisterbeitrag)

  8. Landesmitgliederverwalter*in wird per E-Mail über digitalen Aufnahmeantrag informiert
  9. Landesvorstand genehmigt/lehnt ab, bei Volljährigen inklusive Stellungnahme

  10. Datensatz erscheint in der Mitgliederverwaltung
    (bei volljährigen Antragsteller*innen erfolgt noch die Aktivierung einmal im Monat durch das Bundesamt)
  11. Gegebenenfalls Korrektur von Fehlern in Adresse etc. durch Mitgliederverwalter*innen

  12. Zusendung des Mitgliedsausweises vom Bundesamt an das Mitglied (einmal im Quartal)


Info
titleWeitere Infos

Anleitung Digitaler Aufnahmeantrag

Mitgliedsart

Standard ist eine sogenannte ordentliche Mitgliedschaft im BdP. Sie ist für alle Menschen gedacht, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen wollen, egal ob wöchentlich beim Gruppentreffen oder nur hin und wieder zum Beispiel auf einem Landeslager.
Die fördernde Mitgliedschaft ist für jene gedacht, die den BdP ausschließlich finanziell und/oder ideell unterstützen möchten. Fördernde Mitglieder haben entsprechend der Bundessatzung weniger Rechte als ordentliche Mitglieder. Dies bedeutet konkret, dass sie an Versammlungen nur mit beratender Stimme teilnehmen können (sie haben kein aktives Wahlrecht) und dass sie nicht am aktiven Leben des Vereins teilnehmen und somit auch keinen Anspruch auf diesbezügliche Leistungen des Vereins haben. Fördernde Mitglieder haben keinen Versicherungsschutz und bekommen kein Mitgliedermagazin nach Hause geschickt. Sie können an Aktionen nur zeitweise als Gäste teilnehmen, ähnlich wie Eltern.

Wie bei allen Änderungen, die sich auf die Beitragszahlung auswirken, ist ein Wechsel der Mitgliedsart immer nur zum 1.1. möglich. Die Zuordnung einer weiteren Mitgliedstätigkeit und des neuen Beitragssatzes wird im Januar in die Mitgliederverwaltung eingetragen. Beim Wechsel von fördernder zu ordentlicher Mitgliedschaft ist ein neuer Aufnahmeantrag notwendig. Für eine Änderung von ordentlicher zu fördernder Mitgliedschaft reicht eine E-Mail des Mitgliedes, deren Ausdruck von dem*r Stammesmitgliederverwalter*in archiviert wird. Wollen Personen förderndes Mitglied werden, die jünger als 26 Jahre sind, muss auch der Landesvorstand zustimmen.

BdP-Mitglieder können neben ihrer Hauptgruppe in weiteren Stämmen Zweitmitglied werden. Beispielsweise könnte ein Mitglied nach einem Umzug mit Stammeswechsel seinem alten Stamm verbunden bleiben wollen. Diese Form der Mitgliedschaft ist rein ideell und in der Regel kostenfrei. Mit ihr sind keinerlei satzungsmäßige Rechte verbunden und sie ist andererseits auch nicht Voraussetzung um ein Amt in einem anderen Stamm wahrnehmen zu können.

Übernehmen Menschen (z.B. Eltern) eine Aufgabe im Stamm, die hierfür nicht extra BdP-Mitglied werden möchten, werden sie mit der Mitgliedsart Kein Mitglied in der Mitgliederverwaltung angelegt. Der Wechsel zu einer ordentlichen oder fördernden BdP-Mitgliedschaft ist mit dem entsprechenden Aufnahmeantrag jederzeit möglich.


Info
titleWeitere Infos

Geschlechtseintrag

Es kann frei gewählt werden, ob als Geschlecht männlich, weiblich oder divers vermerkt werden soll. Außerdem kann das Mitglied den Geschlechtseintrag bei Bedarf später ändern lassen. Der*Die Stammesmitgliederverwalterin heftet die E-Mail bzw. den Brief mit der Änderungsanfrage dann einfach zur Aufnahmeantragskopie. Siehe auch: Namensänderung

...

  1. Die Stammesführung lädt die Unterlagen zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses aus der Mitgliederverwaltung herunter und lässt die zweiseitige PDF dem Mitglied zukommen.
    (Rechtsklick aufs Mitglied > Antragsunterlagen SGB VIII Führungszeugnis)
  2. Das Mitglied beantragt mit Seite 1 der PDF kostenfrei ein erweitertes Führungszeugnis bei der Gemeindeverwaltung.
  3. Das Bundesamt für Justiz sendet das Führungszeugnis ans Mitglied.
  4. Das Mitglied schickt das eFZ zusammen mit dem unterschriebenen Begleitschreiben (Seite 2 der PDF) per mit der Deutschen Post an die*den Landesmitgliederverwalter*in. Die Anschrift ist auf dem Begleitschreiben zur Verwendung in einem Fensterumschlag vorgedruckt.
  5. Das Zeugnis wird von dem*r Landesmitgliederverwalter*in geprüft und das Fehlen von relevanten Eintragungen in der Mitgliederverwaltung vermerkt. Andernfalls wird der Landesvorstand informiert.
  6. Abschließend wird das Führungszeugnis vernichtet.

Die Einsichtnahme des Führungszeugnisses gilt für alle Aktivitäten im BdP und kann von allen Ebenen eingesehen werden (Mitglied anzeigen > Bescheinigungen). Die Bescheinigung darüber, dass ein Führungszeugnis vorgelegt wurde, könnt ihr auch als PDF aus der MV herunterladen und an Personen weitergeben, die diese Info benötigen, aber selbst keinen Zugriff auf die Daten des Mitgliedes haben – z.B. Kursleitungen (Bescheinigung auswählen > Anzeigen > Download). Die Echtheit dieser Bescheinigung kann von jedermann online überprüft werden.
Im Reiter „Suche“ könnt ihr zudem eine Excelliste exportieren, die die eingesehenen Führungszeugnisse aller gefilterten Mitglieder auflistet (Export > Liste Führungszeugnisse).

Info
titleWeitere Infos

Anleitung Führungszeugnisse dokumentieren

...

Alle Amtsträger*innen im Landesverband Sachsen sollen sich im Rahmen ihres Amtsantritts zum Verhaltenskodex des sächsischen Arbeitskreises Intakt bekennen und diesen unterschreiben. Bevor volljährige Personen in unseren Landesverband eintreten können, müssen diese ebenfalls den Kodex unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann in der Mitgliederverwaltung mit der Tätigkeit „intakt-Kodex“ dokumentiert werden, jeweils in der Gruppierung, in der auch das Amt ausgeübt wird.

...