Der Freistellungsbescheid des Landesverbands gilt nicht für Stämme und Aufbaugruppen.
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Dieser Bescheid wird vom Finanzamt nach erfolgter Steuererklärung ausgestellt und stellt den Nachweis der Gemeinnützigkeit des Landesverbands dar.
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Vereinsregisterauszug
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Der Vereinsregisterauszug führt die aktuell beim Registergericht hinterlegten und damit rechtsgültigen Daten zum Landesverband auf. Dazu zählen die Vorstandsmitglieder, die Satzung und das Datum der letzten Änderung des Datensatzes. Der Auszug dient insbesondere als Nachweis für die aktuellen Mitglieder des Landesvorstands.
Den jeweils aktuellen Vereinsregisterauszug kann man einfach herunterladen: