Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  1. Stamm übergibt Infos zur Mitgliedschaft inklusive Zugangslink (später auch über Stammessuche auf pfadfinden.de)
  2. Volljähriges Neumitglied bzw. Eltern füllen Webformular aus
  3. Volljähriges Neumitglied bzw. Eltern bestätigen ihre E-Mail-Adresse
  4. Antragstellende können jederzeit Status des Antrages über Link in E-Mail zur Bestätigung der E-Mail-Adresse einsehen
  5. Stammesführer*in wird per E-Mail über digitalen Aufnahmeantrag informiert
  6. Stammesführer*in genehmigt/lehnt ab im Aufnahmetool, bei Volljährigen inklusive Stellungnahme
  7. Stammesführer*in weist gegebenenfalls eine spezielle Beitragsart zu (z.B. Geschwisterbeitrag)
  8. Landesmitgliederverwalter*in wird per E-Mail über digitalen Aufnahmeantrag informiert
  9. Landesvorstand genehmigt/lehnt ab, bei Volljährigen inklusive Stellungnahme

  10. Datensatz erscheint in der Mitgliederverwaltung
    (bei volljährigen Antragsteller*innen erfolgt noch die Aktivierung einmal im Monat durch das Bundesamt)
  11. Gegebenenfalls Korrektur von Fehlern in Adresse etc. durch Mitgliederverwalter*innen

  12. Zusendung des Mitgliedsausweises vom Bundesamt an das Mitglied (einmal im Quartal)


Info
titleWeitere Infos

Mitgliedsart

Standard ist eine sogenannte ordentliche Mitgliedschaft im BdP. Sie ist für alle Menschen gedacht, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen wollen, egal ob wöchentlich beim Gruppentreffen oder nur hin und wieder zum Beispiel auf einem Landeslager.
Die fördernde Mitgliedschaft ist für jene gedacht, die den BdP ausschließlich finanziell und/oder ideell unterstützen möchten. Fördernde Mitglieder haben entsprechend der Bundessatzung weniger Rechte als ordentliche Mitglieder. Dies bedeutet konkret, dass sie an Versammlungen nur mit beratender Stimme teilnehmen können (sie haben kein aktives Wahlrecht) und dass sie nicht am aktiven Leben des Vereins teilnehmen und somit auch keinen Anspruch auf diesbezügliche Leistungen des Vereins haben. Fördernde Mitglieder haben keinen Versicherungsschutz und bekommen kein Mitgliedermagazin nach Hause geschickt. Sie können an Aktionen nur zeitweise als Gäste teilnehmen, ähnlich wie Eltern.

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