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Erfragt zunächst die Daten, die sonst auch auf dem Aufnahmeantrag eingetragen werden. Legt die Person dann mit der Mitgliedstätigkeit „Kein Mitglied“ an. Eintrittsdatum ist der Beginn der Tätigkeit im BdP. Anschließend gebt ihr dem*r Landesmitgliederverwalter*in Bescheid. Aus technischen Gründen muss in der Software derselbe Aufnahmeprozess wie bei BdP-Mitgliedern durchlaufen werden.

Landesunmittelbare Mitglieder

In der Regel wird man mit dem Beitritt in den BdP auch Mitglied in einem Stamm bzw. einer Aufbaugruppe und dem dazugehörigen Landesverband. Es ist jedoch auch möglich, ausnahmsweise direkt in einem Landesverband Mitglied zu werden. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn es am Wohnort keine BdP-Gruppe gibt und sich das auch in naher Zukunft noch nicht ändern wird. Ein andere Option wäre, dass der ursprüngliche Stamm sich aufgelöst hat. Wobei es dann meist besser ist, sich einem anderen sächsischen Stamm anzuschließen.

Für einen Beitritt als landesunmittelbares Mitglied wird auf dem Aufnahmeantrag als Stammesname „Landesverband Sachsen“ eingetragen und der Antrag geht direkt an den Landesvorstand (siehe Aufnahmeprozess Schritt 7). Möchte man als BdP-Mitglied auf die Landesebene wechseln, entspricht dies dem Prozess eines Stammeswechsels. Direkt auf der Bundesebene kann man übrigens nur förderndes Mitglied werden.

In der Mitgliederverwaltungsdatenbank findet ihr unsere landesunmittelbaren Mitglieder unter dem Stamm „Sachsen 100099“. Von der Landesebene unterscheidet sich die Gruppierungsnummer in den letzten beiden Ziffern.

Stammeswechsel

Mitglieder können jeweils zum 1. Januar von einem Stamm zu einem anderen wechseln. Sofern die Mitgliedschaft im BdP nicht unterbrochen wird, muss hierfür kein neuer Aufnahmeantrag ausgefüllt werden. Der Stammeswechsel wird von den betroffenen Landesmitgliederverwalter*innen in die Mitgliederverwaltung eingepflegt. Zuvor muss die Stammesführung des aufnehmenden Stammes dem Wechsel natürlich zustimmen.

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