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Schlüssel

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Freistellungsbescheid

Dieser Bescheid wird vom Finanzamt nach erfolgter Steuererklärung ausgestellt und stellt den Nachweis der Gemeinnützigkeit des Landesverbands dar.

Warnung

Der Freistellungsbescheid des Landesverbands gilt nicht für Stämme und Aufbaugruppen.

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Vereinsregisterauszug

Der Vereinsregisterauszug führt die aktuell beim Registergericht hinterlegten und damit rechtsgültigen Daten zum Landesverband auf. Dazu zählen die Vorstandsmitglieder, die Satzung und das Datum der letzten Änderung des DatensatzesDokumente des Registergerichts am Amtsgericht Dresden und des Finanzamtes Dresden-Süd.

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Den jeweils aktuellen Vereinsregisterauszug kann man einfach herunterladen:

  1. die Suche auf handelsregister.de mit folgenden Parametern ausführen:
  2. in der Tabellenzeile rechts „AD“ anklicken

Unter dem Kürzel „CD“ ist dort auch ein Auszug aller bisher erfolgten Änderungen des digitalen Registereintrags verfügbar.

Transparenzregisterauszug

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