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Bevor ihr neue Stammesführungsposten, Landesdelegierte oder Kassenprüfer*innen in die Mitgliederverwaltung eintragen und bestehende beenden könnt, muss eine satzungsgemäße Wahl stattgefunden haben und entsprechend protokolliert sein. Schickt euer Protokoll zur Abklärung am besten schon vorher an den*die Landesmitgliederverwalter*in. Hierfür braucht es auch noch nicht schön gestaltet und unterschrieben zu sein. Einmal eingepflegte Tätigkeiten können grundsätzlich nur zwei Tage lang von uns wieder entfernt werden, danach müssten die Admins ran.
Über die zugeordneten Tätigkeiten erhalten die Stammesführungsmitglieder (Stammesführer*innen, Stellvertretende Stammesführer*innen, Stammesschatzmeister*in) auch ihren Lesezugriff auf die Mitglieder- und Gruppierungsdaten des eigenen Stammes.
Info | ||
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Liste aller Tätigkeiten, Anleitung Tätigkeiten verwalten, Hinweise zu Stammeswahlen |
Kleingruppen und neue Tätigkeiten
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