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Der Mitgliedsbeitrag ist formal zum 1. Januar des Jahres fällig beziehungsweise bei Neumitgliedern innerhalb von drei Wochen nach Zusendung Annahme des MitgliedsausweisesAufnahmeantrages. Anfang Anfang Februar werden zentral vom Bundesamt Rechnungen über die Landes- und Bundesbeiträge für alle aktiven BdP-Mitglieder in der Mitgliederverwaltung erstellt und im Bereich „Gruppierungsverwaltung“ für jeden Stamm sowie den Landesverband hinterlegt. Auch bisher nicht berücksichtigte Beiträge von Mitgliedern, die erst nach Anfang Februar des Vorjahres ins System aufgenommen wurden, sind in den Rechnungen enthalten.
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