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- Aktuelle Version des Aufnahmeantrages verwenden
https://meinbdp.de/display/BUND/Aufnahmeantrag - Antrag vollständig und gut lesbar ausfüllen, idealerweise am Rechner
- Formular einmal ausdrucken und unterschreiben
(Unterschrift des Neumitgliedes und ggf. aller Erziehungsberechtigten ist erforderlich) - Aufnahmeantrag an die Stammesführung übergeben
- Inhaltliche und formale Prüfung des Aufnahmeantrages durch die Stammesführung
(es muss erkennbar sein, wer für die Stammesführung unterschrieben hat) - Anlegen des neuen Mitgliedes in der Datenbank durch den*die Stammesmitgliederverwalter*in
(inklusive Eintragen der Begründung und Stellungnahme bei Volljährigen) - Zeitnahe Weitergabe des Antrages an den Landesvorstand
Derzeit zuständig: Ann-Kathrin Zill (Anni) (Anschrift siehe Report „Landesadressbuch“) - Bearbeitung des Aufnahmeantrages durch den Landesvorstand
- Weitergabe an die*den Landesmitgliederverwalter*in
- Freischaltung des Datensatzes des neuen BdP-Mitgliedes
(bei volljährigen Antragsteller*innen erfolgt die Aktivierung einmal im Monat durch das Bundesamt) - Rücksendung von zwei Kopien des vollständig bearbeiteten Antragsformulars an den*die Stammesmitgliederverwalter*in
- Abheften einer Antragskopie in den Stammesunterlagen
- Übergabe einer Antragskopie mit weiteren Infos zur Beitragszahlung etc. vom Stamm an das neue Mitglied
- Zusendung des Mitgliedsausweises vom Bundesamt an das Mitglied (einmal im Quartal)
Geschlechtseintrag
Es kann frei gewählt werden, ob als Geschlecht männlich, weiblich oder divers vermerkt werden soll. Außerdem kann das Mitglied den Geschlechtseintrag bei Bedarf später ändern lassen. Der*Die Stammesmitgliederverwalterin heftet die E-Mail bzw. den Brief mit der Änderungsanfrage dann einfach zur Aufnahmeantragskopie. Siehe auch: Namensänderung
Volljährige Personen
Antragsteller*innen, die bereits mindestens 18 Jahre alt sind, müssen kurz begründen, warum sie einem Jugendverband beitreten möchten. In diesem Zusammenhang sollten auch (frühere) Mitgliedschaften in anderen Jugendverbänden mit angegeben werden.
Die Stammesführung und der Landesvorstand sind ebenfalls zu einer entsprechenden Stellungnahme auf dem Antrag aufgefordert. Hierbei geht es weniger darum, die Freude über das neue Mitglied auszudrücken, sondern es wird ein weitergehendes Engagement der*s Antragstellerin*s als die reine Mitgliedschaft und die Teilnahme an Aktionen erwartet.
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Hinweis | ||
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Das aktive und passive Wahlrecht ist jedoch auf die Hauptgruppierung beschränkt, in der man ordentliches Mitglied ist. Daher kann ein Mitglied nicht in ein Wahlamt eines anderen Stammes bzw. Landesverbandes gewählt werden, welches in der Bundessatzung aufgeführt ist. Hierzu zählen zum Beispiel Posten in der Stammesführung, als Landesdelegierte*r, als Kassenprüfer*in oder im Landesvorstand. |
Namensänderung
In der Mitgliederverwaltung müssen die Vor- und Nachnamen entsprechend den Angaben in der Geburtsurkunde bzw. dem Personalausweis erfasst werden. Ansonsten gäbe es unter anderem Probleme mit der Versicherung. Offizielle Namensänderungen, zum Beispiel bei einer Heirat, werden in die Datenbank übernommen. Im Bemerkungsfeld wird in diesem Fall ergänzt: „Früherer Name: ...“. Außerdem sollte eine entsprechende Anmerkung mit Datum auf dem Aufnahmeantrag gemacht werden.
Wenn Trans*personen ihren Namen ändern lassen möchten, müssen sie sich derzeit einem aufwändigen, langwierigen Verfahren unterziehen. Damit wir den gewünschten neuen Namen zeitnah in die Mitgliederverwaltung übernehmen können, sodass dieser dann beispielsweise beim Postversand genutzt wird, kann sich das Mitglied von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) einen sogenannten Ergänzungsausweis ausstellen lassen. Dieser wird vom Bundesinnenministerium anerkannt. Meldet euch bei dem*der Landesmitgliederverwalter*in sobald der Ergänzungsausweis vorliegt.
Versand des Mitgliedermagazins
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