Freistellungsbescheid

Der Freistellungsbescheid des Landesverbands gilt nicht für Stämme und Aufbaugruppen.

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PDF-Datei Freistellungsbescheid.pdf Freistellungsbescheid des Finanzamts vom 02.05.2024, gültig bis 2029 07.05.2024 by Konstantin Stephan (Korni)

Dieser Bescheid wird vom Finanzamt nach erfolgter Steuererklärung ausgestellt und stellt den Nachweis der Gemeinnützigkeit des Landesverbands dar.

Inhalt

Vereinsregisterauszug

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PDF-Datei Vereinsregisterauszug.pdf Vereinsregisterauszug, Stand 29.08.2024 29.08.2024 by Konstantin Stephan (Korni)

Der Vereinsregisterauszug führt die aktuell beim Registergericht hinterlegten und damit rechtsgültigen Daten zum Landesverband auf. Dazu zählen die Vorstandsmitglieder, die Satzung und das Datum der letzten Änderung des Datensatzes. Der Auszug dient insbesondere als Nachweis für die aktuellen Mitglieder des Landesvorstands.

Den jeweils aktuellen Vereinsregisterauszug kann man einfach herunterladen:

  1. die Suche auf handelsregister.de mit folgenden Parametern ausführen:
  2. in der Tabellenzeile rechts „AD“ anklicken

Unter dem Kürzel „CD“ ist dort auch ein Auszug aller bisher erfolgten Änderungen des digitalen Registereintrags verfügbar.

Transparenzregisterauszug

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PDF-Datei Transparenzregisterauszug.pdf Transparenzregisterauszug, Stand 20.10.2021 07.05.2024 by Konstantin Stephan (Korni)

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Außer dem Landesverband sind dadurch alle Ortsgruppen anerkannt, die vor dem  gegründet wurden:

anerkanntnicht anerkannt
AncalagonAlbrecht der Bär
BankivaErebor
der Jötnar
der Kraniche
Fennek
Feuerland
Goldener Reiter
LEO
Roter Fuchs
Saalepiraten
Wilde Möhre

Bei freien Trägern mit rechtlich selbstständigen Mitgliedsorganisationen oder Untergliederungen erstreckt sich die Anerkennung auch auf die dem Träger der freien Jugendhilfe zum Zeitpunkt der Anerkennung angehörenden rechtlich selbstständigen Untergliederungen, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird (§ 19 Absatz 3 Satz 1 LJHG).
Quelle: Grundsätze des Landesjugendamtes für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII i. V. m. § 19 LJHG S. 9

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